Allgemeine Geschäftsbedingungen​

1. Vorbemerkung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge
über die Ausführung von (Reparatur-) Arbeiten an Espressomaschinen, Kaffeemühlen,
Kaffeevollautomaten, Kaffeefiltermaschinen und deren Teilen (nachfolgend „Kaffeemaschinen“)
sowie für Kostenvoranschläge bzw. entsprechende Aufträge des Kunden (Auftraggeber). Für
den Verkauf- und die Lieferung von Kaffeemaschinen halten wir gesonderte AGB vor.

2. Kundenkreis

Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Struktur

In dem nachfolgenden Abschnitt „II. Generelle Bedingungen“ sind diejenigen Bedingungen
aufgeführt, die insbesondere auch für Verbraucher gelten. Für Unternehmer gelten sie
ebenfalls, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass ihr Anwendungsbereich
auf Verbraucher begrenzt ist.
In dem Abschnitt „III. Besondere Bedingungen“ sind weitere, ausschließlich für Unternehmer
geltende Bedingungen aufgeführt.

2. Generelle Bedingungen

1. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit der robera GmbH (wir/Auftragnehmer).

3. Auftragserteilung, Vertragsschluss, Unterauftrag, Rechteübertragung

3.1 

Der Vertragsschluss kommt in der Regel durch die Aufnahme der vom Auftraggeber
beauftragten Leistungen in einen Auftragsschein bzw. ein Bestätigungsschreiben sowie
Übergabe einer Abschrift an den Auftraggeber zustande. Im Auftragsschein wird auch der
voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin vermerkt.

 

3.2 

Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer zur Erteilung von Unteraufträgen sowie zur Durchführung von Probeläufen.

 

3.3 

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

4.1 

Jedem Auftraggeber, der Verbraucher ist, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten
können der nachfolgenden Widerrufsbelehrung entnommen werden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (robera GmbH, Piderits Bleiche 7c, 33689 Bielefeld,
Telefon: 05205 235700, Telefax: 05205 235703, E-Mail: info@roberasystems.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während
der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der
im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer

ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten

vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der

Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher beim Besuch gelieferter Waren, die

bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

4.2 

Das voranstehend unter Ziff. II. 4.1. Gesagte gilt nicht für Verbraucher, die mit uns in unseren
Geschäftsräumen (Piderits Bleiche 7c, 33689 Bielefeld) einen Vertrag schließen bzw. uns
gegenüber ein entsprechendes Angebot abgeben. Für diese besteht ein Widerrufsrecht nicht.

5. Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift

Unsere Kontaktdaten für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie unsere
ladungsfähige Anschrift lauten:


robera GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Beate Rast und Rolf Rast


Piderits Bleiche 7c
33689 Bielefeld


Tel.: +49 5205 235700
Fax: +49 5205 235703
E-Mail: info@roberasystems.de


Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Handelsregisternummer: HRB 38555
USt-Idnr.: DE814580957

6. Preisangaben im Auftragsschein, Kostenvoranschlag

6.1.
Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die
Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Die Preise
weisen wir sowohl (für Verbraucher) in brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer als
auch in netto, d.h. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer aus.


6.2.
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen
aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen
Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur
Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet
werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein
Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung
verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des
Auftraggebers überschritten werden.

7. Fertigstellung

7.1.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verbindliche Fertigstellungstermine einzuhalten.
Dies gilt nicht, soweit durch eine Änderung oder Erweiterung der Arbeiten durch den
Auftraggeber veränderte Verhältnisse herbeigeführt werden. In diesem Fall hat der
Auftraggeber einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen. Gleiches gilt bei einer
Verzögerung in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die der Auftragnehmer nicht
verschuldet hat. In den vorgenannten Fällen besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers
zum Schadensersatz wegen der dadurch eingetretenen Verzögerungen.


7.2.
Die gesetzlichen Verzugsregeln bleiben im Übrigen unberührt.

8. Abnahme

8.1.
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des
Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.


8.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang
der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im
Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch
machen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die
Abnahmefrist auf 2 Arbeitstage.


8.3.
Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
Der Auftragsgegenstand kann nach billigem Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig
aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des
Auftraggebers.

9. Berechnung des Auftrages

9.1.
In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene
Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert
auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes,
erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

9.2.
Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine
Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders
aufzuführen sind.


9.3.
Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute
Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder –teils entspricht und dass es
keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

10. Zahlung, Fälligkeit, Vorauszahlung

10.1.
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des
Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig,
spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung.


10.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.


10.3.
Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns
angegebenes Bankkonto erfolgen.


10.4.
Wenn Sie die Zahlungsart „Überweisung“ wählen, fallen mit Ausnahme der ggf. bei der Bank
anfallenden Überweisungsgebühren keine weiteren Kosten an.
In unseren Geschäftsräumen können Sie in bar bezahlen. Auch für diese Zahlungsart fallen für
den Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten an.

11. Haftung für Sachmängel, Eigentum an Ersatzteilen

11.1.
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.


11.2.
Ersatzteile werden Eigentum des Auftragnehmers.

12. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des
Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis
zur vollständigen Bezahlung vor.

13. Streitbeilegung, sonstige Bestimmungen, Datenschutz

13.1.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
unter dem folgenden Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht
verpflichtet.


13.2.
Es gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende
anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher-Auftraggeber
zum Zeitpunkt des Auftrages seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.


13.3.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen jedoch wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch die
gesetzliche Bestimmung ersetzt.


13.4.
Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des
Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers
beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus unserer
gesonderten Datenschutzerklärung.

3. Besondere Bedingungen

1. Künftige Aufträge, Kunden-AGB

1.1.
Gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer sind, gelten diese AGB auch für künftige Aufträge,
auch wenn wir darauf künftig nicht noch einmal gesondert hinweisen.


1.2.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug
nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf
solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Preise, Zahlung, Aufrechnung

2.1.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Unternehmer-Auftraggebers oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


2.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages
Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu
mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des
Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich
aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

3. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind unsere Geschäftsräume,
soweit nichts Anderes bestimmt ist. Schuldet der Auftragnehmer auch die
Aufstellung/Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

4. Erweitertes Pfandrecht

Neben dem gesetzlichen Werkunternehmerpfandrecht steht dem Auftragnehmer auch ein
vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des erteilten Auftrages in Besitz genommenen
Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht wird erweitert auf Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

5. Haftung

Abweichend von II. 11. gilt bezüglich der Haftung gegenüber Unternehmer-Auftraggebern
Folgendes:


5.1.
Auf Schadensersatz haften wir auch gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer sind, nach den
gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese


a. auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch
eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind
oder
b. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
oder
c. auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen
oder
d. wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.

5.2.
Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden
Bestimmungen zu a. bis d. besteht, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe
nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.
Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten,
auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den
Vertrag prägen.


5.3.
Darüber hinaus haften wir, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung
gedeckt sind.


5.4.
Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.


5.5.
Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

6. Verjährung von Sachmängelansprüchen

6.1.
Rechte und Ansprüche von Auftraggebern, die Unternehmer sind, verjähren in einem Jahr, es
sei denn,


a. der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
oder
b. es handelt sich um Schadensersatzansprüche.
In den Fällen a. und b. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


6.2.
Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über
den Neubeginn der Verjährung.

7. Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Unternehmer-Auftraggebern gilt der Eigentumsvorbehalt gem. II. 12. nicht nur für
die vollständige Bezahlung des jeweiligen Auftrages, sondern auch für die Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

8. Gerichtsstand

8.1.
Der Gerichtsstand befindet sich jeweils an unserem Sitz (derzeit: Bielefeld), sofern der
Unternehmer-Auftraggeber Kaufmann ist oder die übrigen Voraussetzungen einer
Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO erfüllt sind.


8.2.
Wir sind stets auch berechtigt, den Unternehmer-Auftraggeber an seinem allgemeinen
Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

9. Anzuwendendes Recht

Abweichend zu der Regelung in II. 13.2. findet gegenüber Unternehmer-Auftraggebern auf das
Vertragsverhältnis stets deutsches Recht wie unter zwei Vertragspartnern, die ihren Sitz in
Deutschland haben, Anwendung.

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